Förderung Lieder- und Posaunenhefte

Ein zentraler Bestandteil von Kirchentagen ist die Musik. Der Gesang der Chöre gehört genauso dazu, wie die Posaunenchöre mit ihrem unverwechselbaren Klang und die Möglichkeit einfach gemeinsam zu singen.

Für jeden Kirchentag entsteht ein neuer Schatz an Liedern, die in Lied- und Bläserheften veröffentlicht werden. Die Anschaffung dieser Lieder- und Bläserhefte vergangener und künftiger Kirchentage wird vom Landesausschuss gefördert.

Förderkriterien:

Antragsberechtigt sind evangelische Gemeinden und evangelische oder ökumenische Gruppen, die auf dem Gebiet der EKM verortet sind.

Förderfähig ist die Anschaffung von Bläserheften, Bläserbegleitheften und Liedheften aus dem Material für Kirchentage.

Die Förderung ist auf maximal 500,00 EUR begrenzt.

Die Hefte werden zu 60% der Rechnungssumme gefördert.

Antrag und Bewilligung:

Der Förderung ist mittels vorgegebenem Formblatt zu beantragen.

Über die Anträge wird i.d. Regel 3 Wochen nach Eingang der Anträge entschieden und es erfolgt ggf. eine grundsätzliche Fördermittelzusage. Sind die Belege für den Verwendungsnachweis bereits mit eingereicht, wird die förderfähige Summe ausgezahlt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in einer bestimmten Höhe, besteht nicht.

Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung:

Die Abrechnung muss spätestens 4 Wochen nach der Bewilligung unter Vorlage der originalen Gesamtrechnung erfolgen. Nach der Prüfung werden die Originale zurückgesendet.

Ist die abrechnende Stelle eine Einrichtung der EKM und unterliegt sie der kirchlichen Rechnungsprüfung, kann der Nachweis durch Kopien der Ausgabenlege (digital oder auf Papier) erfolgen. Die Originale sind in der Haushaltführung vor Ort aufzubewahren und ggf. für eine Prüfung zugänglich zu machen.

Nach Prüfung der Belege erfolgt die Überweisung der Fördersumme.

 

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