Förderung Erkundungsfahrten

Zu den grundlegenden Aufgaben des Landesausschusses gehört es, die Teilnahme und die Organisation von Gruppenfahrten und die Mitarbeit beim Programm bei den Deutschen Evangelischen Kirchentagen zu unterstützen.

Für die Vorbereitung ist die Teilnahme an der sogenannten Erkundungsfahrt eine wichtige Motivation und Information. Aufgrund der Erfahrungen bei den früheren Kirchentagen soll dies für die künftigen Kirchentage weiter geschehen.

Förderkriterien:

  • Antragsberechtigt sind Teilnehmende, die auf dem Gebiet der EKM verortet sind und voraussichtlich mit einer Gruppe zum Kirchentag fahren oder mit einem eigenen Beitrag im Programm mitwirken.
  • Die Förderung wird als Bezuschussung zu Reise- und Übernachtungskosten gewährt. Für die Unterbringung wird von den Teilnehmenden ein Eigenbeitrag in Höhe von 35,-€ vorausgesetzt. Die weiteren Kosten für Unterbringung, Programm und Fahrt (entsprechend Reisekostenverordnung der EKM) werden gefördert.

Die Teilnahme an der Erkundungsfahrt erfolgt möglichst in einer gemeinsamen Gruppe. Gefördert werden die Teilnehmenden an dieser Gruppe. In Ausnahmefällen kann auch die Förderung von Teilnehmenden erfolgen, die aus terminlichen oder sachlichen Gründen an einer anderen Erkundungsfahrt teilnehmen.

Die Anmeldung und finanzielle Abwicklung der Erkundungsfahrt erfolgt über den Landesausschuss und seine Geschäftsstelle.

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