Förderung Gruppen Mitwirkende und Teilnehmende

Der Landesausschuss des Deutschen Evangelischen Kirchentages in Mitteldeutschland fördert Mitwirkenden- und Teilnehmendengruppen, die zum Kirchentag fahren. Der nächste findet vom 30. April bis 4. Mai 2025 in Hannover statt. Auch Gruppen, die sich in den bereits 2024 in Erfurt stattfindenden Katholikentag einbringen, können gefördert werden.

Sämtliche weiteren Förderprogramme für die Kirchentagsarbeit finden Sie hier.

Förderkriterien für Mitwirkenden- und Teilnehmendengruppen

Antragsberechtigt sind evangelische Gemeinden und evangelische oder ökumenische Gruppen, die auf dem Gebiet der EKM verortet sind.

Interessenten können bis 2 Wochen nach dem Kirchentag einen Antrag an den Landesausschuss stellen.

Gefördert werden in der Regel Gruppen ab acht Personen.

Grundsätzlich wird die Förderung als Bezuschussung zu Reise- und Übernachtungskosten gewährt. Gruppenfahrkarten und Kosten für Charterbusse werden bevorzugt gefördert.

Die Förderung versteht sich als Anteilsfinanzierung und soll pro mitreisende Person und pro Tag 8 EUR und insgesamt pro Gruppe 800 EUR nicht übersteigen.

Für Personen mit sehr geringem Einkommen (z.B. Empfänger*innen von Bürgergeld, Geflüchtete ohne Arbeit u.ä.) kann ein Zuschuss auf die 5-Tage-Karte in Höhe von 50% gewährt werden. Der Anspruch ist durch einen Gruppenleiter zu bestätigen.

Antrag und Bewilligung

Der Förderung ist mittels vorgegebenem Formblatt spätestens 2 Wochen nach dem Kirchentag zu beantragen.

Über die Anträge wird i.d. Regel 4 Wochen nach Eingang der Anträge auf Grundlage der Förderkriterien entschieden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in einer bestimmten Höhe, besteht nicht.

Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung

Die Verwendung der bewilligten Summe ist spätestens bis 31.10.d.J. durch Originale der Ausgabenlege insgesamt mindestens in Höhe der Fördersumme nachzuweisen Als Verwendungsnachweis werden zusätzlich Teilnehmendenlisten mit den einzelnen Unterschriften und die Bestätigung eines Gruppenleitenden gefordert. Nach der Prüfung werden die Originale zurückgesendet.

Ist die abrechnende Stelle eine Einrichtung der EKM und unterliegt sie der kirchlichen Rechnungsprüfung, kann der Nachweis durch Kopien der Ausgabenlege (digital oder auf Papier) erfolgen. Die Originale sind in der Haushaltführung vor Ort aufzubewahren und ggf. für eine Prüfung zugänglich zu machen.

Nach Prüfung der Belege erfolgt die Überweisung der Fördersumme.