GKR-Wahlen

Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen (i.d.R. 4-12 Mitglieder - je nach Größe der Gemeinde). Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder wählen die Mitglieder (je nach Größe der Gemeinde in der Regel 4 bis 12).

  • Amtszeit: 6 Jahre
  • Nächste Wahl: 2025
  • Letzte Wahl: Oktober 2019
  • Rechtliche Grundlage: Kirchenverfassung der EKM, Art. 23ff. und Gemeindekirchenratsgesetz