Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Fundraisingaktivitäten diverse Materialien und Arbeitshilfen zur Verfügung:
Seit 2013 gibt es in der EKM das Gemeindebeitragsgesetz, welches Kirchengemeinden verpflichtet, einmal im Jahr einen Gemeindebeitrag von ihren Mitgliedern zu erbitten. Entgegen dem ersten Anschein handelt es sich bei diesem Beitrag nicht um eine Gebühr, sondern um eine freiwillige Gabe, eine Spende, die mit Hilfe des Gemeindebeitragsbriefes erbeten wird. Ob das Gemeindeglied dieser Bitte nachkommt, hängt von vielen Faktoren ab: dem optischen Eindruck, dem textlichen Inhalt und Umfang des Briefes, der gewählten Ansprache, den Beilagen, dem Zeitpunkt des Versandes und anderem mehr. Bereits 2013 wurde eine "Handreichung zum Kirchengesetz über den Gemeindebeitrag" erarbeitet. Begleitend dazu können bei Bedarf auch Seminare zur Erstellung eines Gemeinde- oder Spendenbriefes durchgeführt werden.
Im Gegensatz zu einer Spende, welche keine Gegenleistung haben darf, geht es beim Sponsoring um ein Geschäft, um den Austausch von Leistungen. Dabei gibt ein Unternehmen, eine Firma Geld oder geldwerte Vorteile (Sach- oder Dienstleistungen), die zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen eingesetzt werden. Als Gegenleistung erhält das Unternehmen in der Regel Werbeleistungen für sich und seine Produkte. Was sich zunächst einfach anhört, hat in der Praxis seine Tücken, da es so manches zu beachten gilt.
Aus diesem Grund wurde eine "Handreichung zum Thema Sponsoring" erarbeitet, welche Antworten auf die wichtigsten Fragen und Unterstützung beim Abschluss einer Sponsoring-Vereinbarung gibt. Als Anlagen werden auch zwei Mustervorlagen für eine Sponsoring-Vereinbarung zur Verfügung gestellt: a) für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche und b) für privatrechtliche Vereine und Stiftungen.
Für rechtlich eigenständige Vereine (z.B. Kirchbaufördervereine) im Umfeld von Kirchengemeinden oder anderen kirchlichen Einrichtungen findet nicht das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anwendung. Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU geregelt.
Folgende Arbeitshilfen stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:
Neben der Danksagung auf eine Spende hat auch die Spendenbescheinigung eine wichtige Rolle. Vielen Spenderinnen und Spendern liegt sehr daran, dass sie diese "Zuwendungsbestätigung" zeitnah und in korrekter Form erhalten. Zwar können immer öfter die Zuwendungsbestätigungen per Knopfdruck aus dem Buchungsprogramm ausgedruckt werden, trotzdem sollte man regelmäßig prüfen, ob man das richtige und aktuelle Formular nutzt. Die EKM hat dazu eine "Handreichung zum Thema Spendenbescheinigung" erarbeitet.
Viele Menschen möchten bei Gottesdiensten, Benefizkonzerten und anderen Veranstaltungen einen guten Zweck durch einer Kollekte oder Spende unterstützen. Doch wenn ein Spendenkörbchen durch die Reihen geht, fühlen sich manche überrumpelt, manche sind nicht darauf vorbereitet. Am Ausgang wiederum geht man leicht achtlos am Kollektenkorb vorbei.
Um hier den möglichen Spenderinnen und Spendern einen Schritt entgegenzukommen, können Kirchengemeinden über das Service-Portal der EKM sogenannte Spendenumschläge kostenfrei bestellen. Das Ansinnen ist es, diese Umschläge zu ganz unterschiedlichen Anlässen im Gemeindeleben einzusetzen, bei denen um eine Spende gebeten wird. So eignen sich die Umschläge besonders gut für Benefizveranstaltungen, Haus- und Straßensammlungen, als Beilage zum Gemeindebrief, für Feste oder eben auch für den Gottesdienst.
Mit dem Umschlag bekommen die Spenderinnen und Spender die Gelegenheit, für Ihre Gabe eine Zuwendungsbestätigung zu erhalten, denn auf dem Umschlag können Name und Adresse vermerkt werden. So kann die Spende anschließend direkt einer Person zugeordnet und entsprechend verbucht werden. Damit der Verwaltungsaufwand für das Pfarramt nicht zu groß wird, können die Spendenden auf dem Umschlag ankreuzen, ob sie erst am Ende des Jahres eine Sammel-Spendenquittung erhalten möchten. So muss das Pfarramt nicht nach jeder Spende eine einzelne Zuwendungsbestätigung ausstellen, auch wenn diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden darf. Letztlich geht es darum, den Spendenden soweit als möglich entgegen zu kommen, denn schließlich möchten diese Gutes bewirken.
Jedes Jahr Ende Mai findet die Haus- und Straßensammlung der EKM statt. Dazu werden rechtzeitig Plakate (die auch als Handzettel genutzt werden können) und Sammelausweise in die Kirchenkreise geschickt, wo sie an alle Kirchengemeinden verteilt werden. Falls das Material nicht ausreicht, kann man im Webshop der EKM noch Material nachbestellen.
„Was bleibt, wenn ich einmal nicht mehr da bin.“
Woran erinnern Sie sich, wenn Sie auf Ihr Leben zurückschauen? An den geliebten abgewetzten Teddy aus der Kinderzeit, an das Gute-Nacht-Gebet mit Ihren Eltern oder an den duftenden Apfelkuchen der Oma? Der Blick zurück aufs eigene Leben ist sehr persönlich und individuell. Oft sind es schöne Erinnerungen an Menschen, Ereignisse und Geschichten, die wir dauerhaft mit uns tragen. Doch was bleibt, wenn Sie selbst nicht mehr da sind?
Auch wenn es sehr nüchtern klingt: Das Beste ist es, wenn Sie Wünsche und Vorstellungen schriftlich in einem Testament festhalten. Sorgen Sie schon heute dafür, dass alles, was Ihnen wichtig ist, weiter wirkt. Über das eigene Leben hinaus. Wir möchten Ihnen helfen, die Themen „Weitergeben, Schenken, Stiften und Vererben“ für sich selbst klar und sicher anzugehen. Auf der Internetseite www.was-bleibt.de finden Sie viele wichtige Informationen und Veranstaltungshinweise und können kostenfrei unsere Broschüre „Was bleibt.“ bestellen.
"Nicht(s) vergessen" - Gut vorbereitet für die letzte Reise
Haben Sie sich schon einmal gefragt, „Wie soll meine letzte Reise sein? Was gehört in meinen Rucksack oder meinen Koffer? Und wer soll mich begleiten und wohin?“
Schauen wir einfach ein Stück voraus. Mit unserem Verstand, unserem Herzen und unserem Glauben. Niemand weiß, wann es Zeit ist, die letzte Reise anzutreten. Aber die intensive Beschäftigung mit dem schwierigen Thema Sterben kann es uns leichter machen loszulassen, gelassener darauf zuzugehen und alles Wichtige rechtzeitig zu regeln. Wir möchten Sie einladen, sich darauf einzulassen.Wir begleiten Sie.
In der Broschüre „Nicht(s) vergessen. Gut vorbereitet für die letzte Reise.“ bieten wir zahlreiche Impulse und Hilfen an. Und der gleichnamige Sammelordner hilft beim Sortieren der Unterlagen. Sie können Broschüre und Vorsorgeordner hier kostenlos bestellen und ein beschreibbares, für Sie individuell anpassbares Vorsorgedokument herunterladen.