Antragstellung im Förderprogramm "Hilfe vor Ort"
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- richtline-diakonie-hilfe-vor-ort-und-warmewinter - (21.10.2022 / 65 KB)
- Antragsformular Hilfe vor Ort und Wärmewinter verteilt - (06.12.2022 / 306 KB)
Die Antragstellung über das Förderprogramm „Hilfe vor Ort“ der Diakonie Mitteldeutschland ist auch für Projekte von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen möglich!
Nach einem Beschluss des Kollegiums und der Zustimmung des Finanzausschusses der Landessynode werden die ungeplanten Kirchensteuereinnahmen der Energiepauschale dem Förderprogramm „Hilfe vor Ort“ der Diakonie Mitteldeutschland zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen in den kommenden Monaten Menschen in Not unterstützt werden. Auch Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen sind eingeladen, Förderungen aus diesem Spendenprogramm in Anspruch zu nehmen.
Die Förderrichtlinie sieht vier konkrete Förderbereiche vor:
- Kurzfristige Entlastung und Unterstützung sozialer Einrichtungen: Tafeln, Bahnhofsmissionen und ähnliche Einrichtungen sollen bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten und beim Kauf von Lebensmitteln, Lebensmittel-Gutscheinen und Waren des täglichen Bedarfs unterstützt werden, um weiterhin Menschen in Armut versorgen zu können.
- Unterstützung von Familien in Not: Hier sind direkte Geldzahlungen an bedürftige Familien vorgesehen. Die Beantragung der Hilfe durch die Familien soll über eine soziale Einrichtung erfolgen, z.B. über die Kreisdiakoniestellen, Beratungsstellen und Kirchengemeinden.
- Wärmewinter-Aktionen, soziale Maßnahmen und Initiativen: Gefördert werden Aktionen von Kirchenkreisen, Gemeinden und Diakonie-Einrichtungen zur Hilfe armutsbetroffener Menschen und zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts, z.B. Besuchsdienste, Veranstaltungen in beheizten Räumen, Freizeit-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
- Besondere Maßnahmen zur sozialökologischen Transformation: In diesem Förderbereich sollen soziale Einrichtungen wie Tafeln, Wärmestuben und ähnlichen Einrichtungen bei der energetischen Umstellung unterstützt werden, z.B. bei der Errichtung einer Solaranlage, der Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder energieeffizienteren Geräten.
Die Antragstellung ist mit dem PDF-Formular „Diakonie: Hilfe vor Ort“ grundsätzlich zum 31. März und 31. Oktober jeden Jahres möglich, sowie einmalig zum 15.12.2022. Darüber hinaus können dringende Förderentscheidungen auch unmittelbar im Umlaufverfahren getroffen werden. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail unter helfen@diakonie-ekm.de.
Bei Rückfragen:
- Andreas Hesse, Referent Fundraising Diakonie Mitteldeutschland, Tel.: 0345/ 122 99 141; Mobil: 0172/ 77 48 248: Mail: hesse@diakonie-ekm.de
- Dirk Buchmann, Fundraising-Beauftragter der EKM, Tel.: 036202/ 77 17 96; Mobil: 0173/ 29 37 961; E-Mail: dirk.buchmann@ekmd.de
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- Antragsformular Hilfe vor Ort und Wärmewinter verteilt - (06.12.2022 / 306 KB)