Antragstellung im Förderprogramm "Hilfe vor Ort"
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- Antragsformular Hilfe vor Ort und Wärmewinter verteilt - (06.12.2022 / 306 KB)
- 2023 Richtlinie Wärmewinter Diakonie vor Ort - (21.08.2023 / 225 KB)
Die Antragstellung über das Förderprogramm „Hilfe vor Ort“ der Diakonie Mitteldeutschland ist auch für Projekte von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen weiterhin möglich!
Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland hat im vergangenen Jahr auf die Kirchensteuer, die ihr aufgrund der Zahlung des Energiegeldes an die Bürgerinnen und Bürger im September 2022 zufloss, verzichtet. Die außerplanmäßige Einnahme wendet sie der Projektförderung im Rahmen der Aktion #wärmewinter des Diakonie-Spendenprogramms „Hilfe vor Ort“ zu. Im vergangenen Winter konnten damit bereits zahlreiche soziale Projekte und Menschen in Not durch Kirchgemeinden der EKM und Einrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland unterstützt werden.
Auch für den kommenden Winter 2023/2024 stehen Mittel bereit, um dringende Hilfe leisten zu können. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sind erneut eingeladen, Förderungen aus diesem Spendenprogramm in Anspruch zu nehmen – sowohl für Familien und Privatpersonen aus der eigenen Gemeinde als auch für soziale Maßnahmen und Aktionen.
Die Förderrichtlinie sieht vier konkrete Förderbereiche vor:
- Kurzfristige Entlastung und Unterstützung sozialer Einrichtungen: Tafeln, Bahnhofsmissionen und ähnliche Einrichtungen sollen bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten und beim Kauf von Lebensmitteln, Lebensmittel-Gutscheinen und Waren des täglichen Bedarfs unterstützt werden, um weiterhin Menschen in Armut versorgen zu können.
- Unterstützung von Familien in Not: Hier sind direkte Geldzahlungen an bedürftige Familien vorgesehen. Die Beantragung der Hilfe durch die Familien soll über eine soziale Einrichtung erfolgen, z.B. über die Kreisdiakoniestellen, Beratungsstellen und Kirchengemeinden.
- Wärmewinter-Aktionen, soziale Maßnahmen und Initiativen: Gefördert werden Aktionen von Kirchenkreisen, Gemeinden und Diakonie-Einrichtungen zur Hilfe armutsbetroffener Menschen und zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts, z.B. Besuchsdienste, Veranstaltungen in beheizten Räumen, Freizeit-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
- Besondere Maßnahmen zur sozialökologischen Transformation: In diesem Förderbereich sollen soziale Einrichtungen wie Tafeln, Wärmestuben und ähnlichen Einrichtungen bei der energetischen Umstellung unterstützt werden, z.B. bei der Errichtung einer Solaranlage, der Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder energieeffizienteren Geräten.
Antragsberechtigt sind kirchliche Rechtsträger und Mitglieder der Diakonie Mitteldeutschland. Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2023 möglich und erfolgt per E-Mail unter helfen@diakonie-ekm.de.
Bei Rückfragen:
- Andreas Hesse, Referent Fundraising Diakonie Mitteldeutschland, Tel.: 0345/ 122 99 141; Mobil: 0172/ 77 48 248: Mail: hesse@diakonie-ekm.de
- Dirk Buchmann, Fundraising-Beauftragter der EKM, Tel.: 036202/ 77 17 96; Mobil: 0173/ 29 37 961; E-Mail: dirk.buchmann@ekmd.de
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- Antragsformular Hilfe vor Ort und Wärmewinter verteilt - (06.12.2022 / 306 KB)
- 2023 Richtlinie Wärmewinter Diakonie vor Ort - (21.08.2023 / 225 KB)