Wahlen zum Gemeindekirchenrat?
Warum diese Seite aktuell ist
Die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten im Spätherbst 2007 sind lang vorüber und die Gemeindekirchenräte stecken inmitten ihrer laufenden Aufgaben. Doch bekanntlich ist ja nach der Wahl immer auch vor der Wahl!
Sie finden auf dieser Seite das Gemeindekirchenratswahlgesetz, das grundlegende Angaben über die Größe eines GKR und seine möglichen Mitglieder enthält. Folgende Themen bzw. Paragraphen können auch während der laufenden Amtsperiode des GKR von Interesse sein, vor allem dann, wenn es zu personellen Veränderungen im Gremium kommt:
- §2 (2) Jugendvertreter im Gemeindekirchenrat
- §32 Veränderung im Vorsitz
- §33 Hinzuberufung von Kirchenältesten
- §34 Beendigung der Mitgliedschaft
Nachwahl von Mitgliedern
Veränderungen in der Zusammensetzung eines GKR während seiner Amtsperiode sind immer möglich, z.B. wenn ein Mitglied eines Gemeindekirchenrates aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen vorzeitig sein Amt niederlegen muss. Dann rückt in der Regel der Stellvertreter/ die Stellvertreterin als ordentliches Mitglied in den GKR nach, der/die bei der Wahl die meisten Stimmen (aller Stellvertreter/innen) bekommen hat. Scheiden mehrere Mitglieder aus, lesen Sie bitte die Regelungen in §34.
Ansprechpartnerin

Pfarrerin Claudia Neumann
Tel: 036202 / 7717-95
claudia.neumann@ekmd.de
Aktuelles
Veranstaltungen
- 21. bis 24. Mai 2012 - Archivkurs in Tabarz
- 6. bis 10. Juni 2012 Bibelgrundkurs für Ehrenamtliche in Berlin
- 20. bis 24. Juni 2012 - Berliner Bibelwoche für LektorInnen
- 27. bis 29. Juni 2012 - Ehrenamtliche gewinnen und begleiten Teil 1 in Neudietendorf
- 13. September 2012 in Erfurt - Impulstag für Diakonie und Gemeinde








