Wahlen zum Gemeindekirchenrat im Herbst 2013

Alle Informationen, Materialien und Termine für die kommende GKR-Wahlen im Herbst 2013 finden Sie hier. 





Die Gemeindekirchenräte stecken noch

mitten in den laufenden Aufgaben...

Das Gemeindekirchenratsgesetz enthält die grundlegenden Angaben über die Größe eines GKR und seine möglichen Mitglieder. Folgende Themen bzw. Paragraphen können auch während der laufenden Amtsperiode des GKR von Interesse sein, vor allem dann, wenn es zu personellen Veränderungen im Gremium kommt:

  • § 2 (2) Jugendvertreter im Gemeindekirchenrat
  • § 4 Zahl der Kirchenältesten
  • § 24 Vorsitz/ Veränderung im Vorsitz
  • § 25 Hinzuberufung von Kirchenältesten
  • § 26 Beendigung der Mitgliedschaft
  • Abschnitt 6 (§ 27-31) GKR in besonderen Fällen

 § 19(4) Nachwahl von Mitgliedern
 Veränderungen in der Zusammensetzung eines GKR während seiner Amtsperiode sind immer möglich, z.B. wenn ein Mitglied eines Gemeindekirchenrates aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen vorzeitig sein Amt niederlegen muss. Dann rückt der Stellvertreter/ die Stellvertreterin als ordentliches Mitglied in den GKR nach, der/die  bei der Wahl die meisten Stimmen (aller Stellvertreter/innen) bekommen hat.


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