Wahlen zum Gemeindekirchenrat im Herbst 2013
Alle Informationen, Materialien und Termine für die kommende GKR-Wahlen im Herbst 2013 finden Sie hier.
Die Gemeindekirchenräte stecken noch
mitten in den laufenden Aufgaben...
Das Gemeindekirchenratsgesetz enthält die grundlegenden Angaben über die Größe eines GKR und seine möglichen Mitglieder. Folgende Themen bzw. Paragraphen können auch während der laufenden Amtsperiode des GKR von Interesse sein, vor allem dann, wenn es zu personellen Veränderungen im Gremium kommt:
- § 2 (2) Jugendvertreter im Gemeindekirchenrat
- § 4 Zahl der Kirchenältesten
- § 24 Vorsitz/ Veränderung im Vorsitz
- § 25 Hinzuberufung von Kirchenältesten
- § 26 Beendigung der Mitgliedschaft
- Abschnitt 6 (§ 27-31) GKR in besonderen Fällen
§ 19(4) Nachwahl von Mitgliedern
Veränderungen in der Zusammensetzung eines GKR während seiner Amtsperiode sind immer möglich, z.B. wenn ein Mitglied eines Gemeindekirchenrates aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen vorzeitig sein Amt niederlegen muss. Dann rückt der Stellvertreter/ die Stellvertreterin als ordentliches Mitglied in den GKR nach, der/die bei der Wahl die meisten Stimmen (aller Stellvertreter/innen) bekommen hat.
Ansprechpartnerin

Pfarrerin Claudia Neumann
Tel: 036202 / 7717-95
claudia.neumann@ekmd.de
Aktuelles
Veranstaltungen
- 29. Mai 2013 - Fortbildung: Gremien, Gruppen und Netzwerke moderieren in Neudietendorf
- 29. Mai bis 02. Juni 2013 - Europäische Bibeldialoge
- 22. bis 24. November 2013 - Bibelkunde Altes Testament in Tabarz













