Nichts ist umsonst ...
Freiwilliges Engagement ist weder umsonst noch kostenlos.
Ehrenamtlich Engagierte arbeiten zwar ohne Gehalt - trotzdem kostet Ehrenamt Geld.
Wer die Freude am Ehrenamt erhalten will, soll wissen: dafür dass sich Ehrenamtliche engagieren, sollen sie nicht noch etwas drauflegen müssen. Gerade wenn das Geld knapp ist, lohnt sich für alle Beteiligten das Gespräch darüber.
Auslagenersatz / Spendenbescheinigung
Das ehrenamtliche Engangement erfolgt freiwillig und unentgeltlich, jedoch sollen Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen, z.B. Kosten für notwendige Materialien und Arbeitshilfen. Auch Reise-, Porto- und Telefonkosten oder Kosten für eine Fortbildung können bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen.
Die finanziellen Möglichkeiten von Gemeinden, Kirchenkreisen oder Einrichtungen sind sehr verschieden. Deshalb ist es erforderlich, zwischen allen Beteiligten zu klären,
- wie hoch das Budget insgesamt ist,
- welche Auslagen erstattet werden
- und zu welchen Bedingungen die Erstattung möglich ist .
Es ist sinnvoll, diese Klärungen in die Beauftragung für die Tätigkeit mit aufzunehmen.
Wenn jemand auf die Auszahlung der Auslagen verzichtet und das Geld spenden möchte, kann eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausgestellt werden. Die Nachweise für die verauslagten Beträge sind auch hier notwendig.
Vergütungsmöglichkeiten im Ehrenamt?
Die ehrenamtliche Arbeit ist prinzipiell unentgeltlich. Eine Lockerung der strengen Bestimmungen zu Vergütungen ehrenamtlicher Tätigkeiten verabschiedete der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Oktober 2007 mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements. Die dazugehörigen Bestimmungen wurden im November 2008 durch das Finanzministerium konkretisiert.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die es einem Träger ehrenamtlicher Tätigkeit erlauben, Geld an seine aktiven Ehrenamtlichen zu zahlen:
- Übungsleiterpauschale
- Ehrenamtspauschale
Wer die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen will, sollte dabei nicht automatisch nur an Sportvereine denken. Die Kirchen sind als mögliche Nutzer ausdrücklich benannt, denn vergütet werden u.a. künstlerische Tätigkeiten, Ausbildungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Welche Möglichkeiten beide Pauschalen eröffnen und unter welchen Voraussetzungen sie gezahlt werden können, finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de.
Mit diesen neuen Vergütungsinstrumenten können Leistungen ein wenig mehr belohnt werden. Das war bisher in dieser Form nicht möglich. Vergütungen für ehrenamtlich Tätige gab es nur als Sachzuwendungen oder als materiellen Ersatz für direkte persönliche Aufwendungen zur Ausübung von Tätigkeiten im Auftrag des Trägers.
Ansprechpartnerin

Pfarrerin Claudia Neumann
Tel: 036202 / 7717-95
claudia.neumann@ekmd.de
Aktuelles
Veranstaltungen
- 29. Mai 2013 - Fortbildung: Gremien, Gruppen und Netzwerke moderieren in Neudietendorf
- 29. Mai bis 02. Juni 2013 - Europäische Bibeldialoge
- 22. bis 24. November 2013 - Bibelkunde Altes Testament in Tabarz













