Wahlen zum Gemeindekirchenrat?

Warum diese Seite aktuell ist

Die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten im Spätherbst 2007 sind lang vorüber und die Gemeindekirchenräte stecken inmitten ihrer laufenden Aufgaben. Doch bekanntlich ist ja nach der Wahl immer auch vor der Wahl!

Sie finden auf dieser Seite das Gemeindekirchenratswahlgesetz, das grundlegende Angaben über die Größe eines GKR und seine möglichen Mitglieder enthält. Folgende Themen bzw. Paragraphen können auch während der laufenden Amtsperiode des GKR von Interesse sein, vor allem dann, wenn es zu personellen Veränderungen im Gremium kommt:

  • §2 (2) Jugendvertreter im Gemeindekirchenrat
  • §32 Veränderung im Vorsitz
  • §33 Hinzuberufung von Kirchenältesten
  • §34 Beendigung der Mitgliedschaft

Nachwahl von Mitgliedern
 

Veränderungen in der Zusammensetzung eines GKR während seiner Amtsperiode sind immer möglich, z.B. wenn ein Mitglied eines Gemeindekirchenrates aus gesundheitlichen, beruflichen oder privaten Gründen vorzeitig sein Amt niederlegen muss. Dann rückt in der Regel der Stellvertreter/ die Stellvertreterin als ordentliches Mitglied in den GKR nach, der/die  bei der Wahl die meisten Stimmen (aller Stellvertreter/innen) bekommen hat. Scheiden mehrere Mitglieder aus, lesen Sie bitte die Regelungen in §34.


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