Der Gemeindekirchenrat

Die Leitung der Gemeinde

Der Gemeindekirchenrat hat eine verantwortungsvolle und zugleich herausfordernde Aufgabe. In diesem Gremium zu arbeiten bedeutet, über die vielfältigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde zu beraten, sie zu planen und an ihrer Durchführung mitzuwirken.
Die Kirchenverfassung der EKM formuliert in Artikel 24 (1): "Die Kirchengemeinde wird durch den Gemeindekirchenrat ... im Zusammenwirken mit den Pfarrern un den anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes geleitet."
Solches gemeinsame Leiten ist damit eine geistliche und organisatorische Aufgabe für alle Beteiligten. Sie entspricht der theologischen Einsicht, dass die Ausübung von Lehre, Leben und Ordnung der Kirche in der Verantwortung der ganzen Gemeinde liegt.
 


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