Versicherungsschutz im Ehrenamt

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sind über einen Sammelvertrag der Landeskirche bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH haftpflichtversichert. Bei Unfällen besteht gesetzlicher Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Wer schuldhaft und widerrechtlich einem anderen Menschen, dessen Eigentum oder einem sonstigen Recht Schaden zufügt, haftet für die Wiedergutmachung (Verschuldenshaftung). Darunter fällt auch die einfache und grobe Fahrlässigkeit. Voraussetzung für das Vorliegen eines Haftpflichtschadens ist folgendes Dreiecksverhältnis: Schaden - Schädiger - Geschädigter.

Für die Abwicklung eines aufgetretenen Versicherungsschadens ist eine ausführliche Aufgabenbeschreibung in der Vereinbarung über die ehrenamtliche Mitarbeit von Bedeutung. Die aktuell gültige Regelung aus EKM intern 04/2007 finden Sie hier als PDF-Datei: Versicherungsschutz für Mitarbeiter. Die dort gemachten Angaben gelten mittlerweile für die gesamte EKM.


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