Versicherungsschutz im Ehrenamt
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sind über einen Sammelvertrag der Landeskirche bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH haftpflichtversichert. Bei Unfällen besteht gesetzlicher Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Wer schuldhaft und widerrechtlich einem anderen Menschen, dessen Eigentum oder einem sonstigen Recht Schaden zufügt, haftet für die Wiedergutmachung (Verschuldenshaftung). Darunter fällt auch die einfache und grobe Fahrlässigkeit. Voraussetzung für das Vorliegen eines Haftpflichtschadens ist folgendes Dreiecksverhältnis: Schaden - Schädiger - Geschädigter.
Für die Abwicklung eines aufgetretenen Versicherungsschadens ist eine ausführliche Aufgabenbeschreibung in der Vereinbarung über die ehrenamtliche Mitarbeit von Bedeutung. Die aktuell gültige Regelung aus EKM intern 04/2007 finden Sie hier als PDF-Datei: Versicherungsschutz für Mitarbeiter. Die dort gemachten Angaben gelten mittlerweile für die gesamte EKM.
Ansprechpartnerin

Pfarrerin Claudia Neumann
Tel: 036202 / 7717-95
claudia.neumann@ekmd.de
Aktuelles
Veranstaltungen
- 21. bis 24. Mai 2012 - Archivkurs in Tabarz
- 6. bis 10. Juni 2012 Bibelgrundkurs für Ehrenamtliche in Berlin
- 20. bis 24. Juni 2012 - Berliner Bibelwoche für LektorInnen
- 27. bis 29. Juni 2012 - Ehrenamtliche gewinnen und begleiten Teil 1 in Neudietendorf
- 13. September 2012 in Erfurt - Impulstag für Diakonie und Gemeinde








